Organisation der Hochschule München
Die Organisation der Hochschule München besteht aus verschiedenen Gremien, in denen sich von euch gewählte Vertreter für eure Belange einsetzen. Wenn auch ihr euch ehrenamtlich engagieren wollt, meldet euch bei der aktiven Fachschaft, wir können immer Hilfe gebrauchen. Direkt an unserer Fakultät werdet ihr von gewählten studentischen Mitgliedern des Fakultätsrats, der Paritätischen Kommission und anderen Ausschüssen vertreten. Beispielsweise haben Studierende direkten Einfluss auf Berufungen von Professoren, Verbesserung von Lehrveranstaltungen und vieles mehr.
Auch überfakultär setzen sich Studierende für euch ein, zum Beispiel im Zentralparitätischen Ausschuss, im Studierendenparlament oder im Senat der Hochschule. Sehr bekannte Erfolge dieser Gremien sind beispielsweise die Einführung des Semestertickets oder die Abschaffung der Studiengebühren in Bayern.
Hochschulwahlen
Die Hochschulwahlen finden jährlich, meist im Juni, statt. Ihr wählt eure studentischen Vertreter für den Fakultätsrat (FKR), das Studentische Parlament (StuPa) und den Senat. Kandidieren kann jeder Studierende der Fakultät.
Paritätische Kommission (PK)
Die Paritätische Kommission ist eine beratende Sitzung, welche die Verwendung von Studiengeldern in einzelnen Projekten diskutiert:
- Getroffene Beschlüsse gehen als Empfehlungen an den FKR.
- Die Besetzung ist paritätisch, also gleich verteilt. Das bedeutet die PK besteht aus zwei Dekanats-Angehörigen und zwei Studenten.
- Dabei hat jede Person eine Stimme, kann ihr Stimmrecht übertragen oder schriftlich mit einbringen.
- Der Erfahrung nach wird im FKR den Empfehlungen der PK gefolgt.
- Einige Anträge zur Nutzung von Geldern werden den beiden studentischen Mitgliedern meist sofort, manchmal bis spätestens einer Woche vorher bekannt gegeben, sodass diese Zeit haben, sich auf die Besprechungen vorzubereiten.
- Bei unklarer Sachlage oder größeren Anschaffungen werden die Antragsteller und/oder Vertreter geladen, um die Situation zu schildern.
Fakultätsrat (FKR)
Der Fakultätsrat besteht aktuell (Wintersemester 2017/18) aus 12 Professoren, vier wissenschaftlichen Mitarbeitern, zwei sonstigen Mitarbeitern und vier Studenten und tagt einmal im Monat. Eure studentischen Vertreter werden jährlich gewählt und treten für eure Rechte ein.
Zu den größten Erfolgen der studentischen Vertreter im Fakultätsrat zählt das Verhindern der Abschaffung der Möglichkeit, sich Ausbildungs- und Berufszeit für das Praxissemester anrechnen zu lassen. Solltet ihr also das Praxissemester überspringen, denkt daran: Ohne die studentischen Vertreter im Fakultätsrat wäre das nicht möglich. Weitere Aufgaben des Fakultätsrats umfassen das Abstimmen über finanzielle Anträge und Entscheidungen über Änderungen an der Fakultätsordnung. Damit wir ein möglichst hohes Stimmgewicht im Fakultätsrat haben, ist eine hohe Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl hilfreich.